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Berufsbildende Schulen “Otto von Guericke„ Magdeburg
Pilotprojekt
Blended Learning an der BbS OvG
Die BbS OvG Magdeburg nimmt neben anderen Berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt an dem Pilotprojekt „Blended Learning an der BbS“ teil. Grundlegend ist, dass die Auszubildenden mit der Teilnahme am Distanz- und Präsenzunterricht ihren schulischen Teil der Berufsausbildung absolvieren.
FAQ
Blended Learning?
Unter Blended Learning wird im einfachsten Fall die Kombination von unterschiedlichen Methoden und Medien, etwa aus Präsenzunterricht und E-Learning verstanden.
Distanzunterricht?
Der Unterricht findet laut Stundenplan unter Leitung einer Lehrkraft statt. Beginn, Ende und Pausenzeiten entsprechenden Unterrichtzeiten der Schule. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen mit der Teilnahme ihre Schulpflicht. Diese Form des Distanzunterrichts ersetzt somit den regulären Präsenzunterricht.
Ablauf und teilnehmende Fachklassen?
Das Pilotprojekt startete im Schuljahr 2022/23. Im Schuljahr 2024/25 sind die Klassen der IT-Berufe, den Mikrotechnologen und den Klassen des 2. Ausbildungsjahrs der Geomatiker am Pilotprojekt beteiligt.
Der Unterrichtsblock ist wie folgt aufgeteilt:
Erste Schulwoche: Montag – Mittwoch Präsenzunterricht
Donnerstag – Freitag Distanzunterricht
Zweite Schulwoche: Montag – Freitag Präsenzunterricht
ACHTUNG: In KW46 gilt: Montag – Mittwoch Präsenzunterricht und Donnerstag sowie Freitag Distanzunterricht.
Im Blockbeschulungsplan sind die Tage des Distanzunterrichts angezeigt. Informationen über Änderungen erfolgen kurzfristig per E-Mail.
Versicherungsschutz?
Im sogenannten „homeschooling“ besteht nach aktueller Rechtsauffassung Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII.
Leistungsbewertungen?
Leistungserhebungen können in Distanz oder Präsenz erfolgen. Bei der Leistungserhebung im Distanzunterricht gilt folgendes: Sie
- müssen in Komplexität und Umfang einer Leistungserhebung in Präsenz entsprechen
- müssen nicht in Präsenz erfolgen
- müssen eindeutig zuordenbar sein
- können digitale Formen der Leistungserbringung enthalten
Ausstattung Distanzarbeitsplatz?
Ein digitales Endgerät mit:
- Mikrofon/Kamera (Kamera ist im Distanzunterricht zu benutzen)
- Internetanschluss
- Software [Browser, Office-Paket (z. B. Libre Office), PDF-Bearbeitungsprogramm (z. B. Foxit PDF Reader), eventuell Spezialsoftware der Fachlehrkraft
- Zugang zur Moodle Plattform der Schule
Fehlender Distanzarbeitsplatz?
In der Schule wird ein PC- Arbeitsplatz für den Distanzunterricht für diejenigen zur Verfügung gestellt, die über die technischen Voraussetzungen des Distanzunterrichts nicht verfügen. In diesem Fall ist der Unterricht in der Schule verpflichtend.
Kurzfristige technische Probleme?
Dem Fachlehrkraft ist über E-Mail eine Mitteilung über den Grund der Nichtteilnahme am Distanzunterricht zu senden. Der versäumte Unterrichtsinhalt ist bis zum nächsten regulären Unterricht selbständig nachzuholen.
Datenschutz/Datensicherheit?
Der Unterricht im Klassenraum ist ein sensibler und geschützter Bereich. Vertrauliche Gespräche müssen möglich sein. Dieses gilt umso mehr für den virtuellen Klassenraum. Das Betreten des virtuellen Klassenraums und die Teilnahme an Videokonferenzen ist deshalb nur mit Genehmigung im Zeitraum des geplanten Unterrichts mit der jeweiligen Lehrkraft möglich. Videomitschnitte, Sprachaufzeichnungen sind verboten. Für die zu speichernden Unterrichts Mitschriften sind die Schüler selbst verantwortlich.
Ansprechpartner für weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Klassenleitungen oder die Fachlehrkräfte.
Bei grundlegenden Fragen steht Herr Plewe, verantwortlich für das Pilotprojekt an der BbS OvG, für weitere Fragen zur Verfügung. (Tel. 0391/5321551, Mail: plewe@bbsovg-magdeburg.de)