Berufsbildende Schulen “Otto von Guericke„ Magdeburg

Fachschule

Elektrotechnik

Fachschulausbildung geregelt durch Landesrecht Sachsen-Anhalt

Berufstyp:                         Weiterbildung – zum Techniker/-in Bachelor Professional

Weiterbildungsart:        Fachschulausbildung geregelt durch Landesrecht Sachsen-Anhalt

Weiterbildungsdauer:  2 bis 4 Jahre (Voll- und Teilzeit)

Kosten:                               schulgeldfrei

  • Abschluss eines der jeweiligen Fachrichtung entsprechenden Ausbildungsberufes und
  • die Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
  • 2 Jahre Vollzeitausbildung oder
  • 4 Jahre Teilzeitausbildung (berufsbegleitend)
  • Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)“
  • Titel: „Bachelor Professional“ (Bildungsstandards der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens)
  • Erwerb der Fachhochschulreife
  • allg. Hochschulzugangsberechtigung
  • Berechtigung zu beruflicher Selbständigkeit

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die fachschulischen Bildungsgänge schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht.

Ziel der Ausbildung im Fachbereich Elektrotechnik ist es, Fachkräfte mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufs-erfahrung für die Lösung technisch-naturwissenschaftlicher Problemstellungen, für Führungsaufgaben im betrieblichen Management auf der mittleren Führungsebene sowie für die unternehmerische Selbstständigkeit zu qualifizieren.

Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter Verantwortung und Führungstätigkeit, sie vermitteln erweiterte berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse für Fachkräfte in der beruflichen Praxis. Fachschülerinnen und -schüler qualifizieren sich für übergreifende oder spezielle Aufgaben koordinierender, gestaltender, leitender und pädagogischer Art. Ziel der Ausbildung ist es, Fachkräfte zu befähigen, komplexe Arbeiten selbstständig zu bewältigen, effektiv und kostenbewusst betriebliche Prozesse zu gestalten, Entscheidungen zu treffen, deren Umsetzung zu planen, diese durchzuführen sowie Führungsaufgaben in definierten Funktionsbereichen zu übernehmen.